Impressum & Datenschutz
David Nothegger Terminfracht GmbH
Kärntner Straße 48
9586 Fürnitz / Kärnten
AUSTRIA
Tel.: +43 699 10501685
david@nothegger-terminfracht.at
www.nothegger-terminfracht.at
Umsatzsteuernummer/ Nr. TVA: ATU75806479
Steuernummer: 61284/5453
Firmenbuchnummer: 533457x, LG Klagenfurt
Wirtschaftskammer: WKO Kärnten; Mitgliedsnummer: 161062 Fachgruppe Güterbeförderung
Bankverbindung:
Raiffeisenbank St. Ulrich – Waidring
IBAN: AT58 3634 9000 0105 6225
BIC: RZTIAT22349
Für speditionelle Leistungen und Beförderungsleistungen gelangen ausschließlich die „Allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen“ (AÖSP), in jeweils letzter Fassung, kundgemacht im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, zur Anwendung, für Beförderungsleistungen im internationalen und nationalen Straßengüterverkehr die CMR (BGBL. 138/1961), wobei ergänzend die AÖSP als vereinbart gelten. Frachten sind wie Bahnfrachten sofort und ohne Abzug fällig. Die jeweils aktuelle Fassung unserer AGB und CMR ist zusätzlich auf www.nothegger.at ersichtlich. Wir verweisen auf die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie 2011/7/EU und verrechnen ab 30 Tage nach Rechnungsdatum die in der Richtlinie vorgeschriebenen Verzugszinsen und Betreibungskosten. Im Zweifelsfalle gilt der Tag der Ablieferung des Gutes als Tag der Vertragserfüllung. Geschäftsgrundlagen oder AGB unserer Kunden oder Geschäftspartner, sowie mündliche Absprachen oder Vereinbarungen, gelten ausdrücklich als nicht vereinbart. Gerichtsstand gilt für alle Fälle Kitzbühel. Als Wahlgerichtsstand gemäß Art. 31/1 CMR gilt Wien, Amsterdam und München ergänzend als vereinbart. Alle Frachtdokumente werden im gesamten Unternehmen elektronisch (gem. §132 BAO) archiviert. Originale Dokumente in Form einer Kopie können gegen eine Bearbeitungsgebühr von € 30,– übermittelt werden falls dies im Auftrag ausdrücklich vorgeschrieben wird. Originale CMR-Frachtbriefe bleiben gem. CMR beim Frachtführer.
Lade- und Ablieferfristen, Lieferfristen gem. AGT:
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Transporteure (AGT):
„§12 Lade- und Ablieferfristen, Lieferfristen“.
Wird eine vereinbarte Lade- oder Ablieferfrist überschritten oder der Beginn der Beförderung durch Umstände, die in der Sphäre des Auftraggebers liegen (wobei Absender und Empfänger dem Auftraggeber zuzurechnen sind) verzögert, so hat der Auftraggeber den Stundensatz zu zahlen, der sich aus dem vereinbarten Beförderungsentgelt errechnet und darüber hinaus den dem Transporteur aus der Verzögerung erwachsenen Schaden (z.B. Leerfahrten, Stehzeiten etc.) vollständig zu ersetzen.
Datenschutz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.
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Darüber hinaus werden zum Zweck der Vertragsabwicklung die o.a. Daten auch bei uns gespeichert. Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Datenübermittlung an Dritte erfolgt nicht.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.